§ 68 BauO NRW

Wärmeschutznachweis nach GEG

Rechtssicherer Pflichtnachweis für Baugenehmigung und Förderanträge

Der Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist bei jedem Neubau und bei wesentlichen Änderungen am Bestand gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen den Nachweis in Mönchengladbach rechtssicher und prüffähig – als Grundlage für die Baugenehmigung und für Förderanträge bei BAFA und KfW.

GEG-konform und rechtssicher

Leistungsumfang

  • Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs (GEG § 15 / § 48)
  • Nachweis der Mindest-Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte)
  • Sommerlicher Wärmeschutz nach GEG § 14
  • Prüffähige Dokumentation für die Baubehörde
  • Grundlage für KfW/BAFA-Förderanträge

Was ist ein Wärmeschutznachweis nach GEG?

Der Wärmeschutznachweis ist ein rechnerischer Nachweis, der belegt, dass ein Gebäude die energetischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhält. Er umfasst die Berechnung des Jahresprimärenergiebedarfs, die Einhaltung der Mindest-Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für alle Bauteile der Gebäudehülle sowie den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes. Der Nachweis ist Bestandteil der Bauvorlageberechtigung und muss der Baubehörde in prüffähiger Form vorgelegt werden. Er unterscheidet sich grundlegend vom Energieausweis: Während der Energieausweis ein Informationsdokument für Käufer und Mieter ist, ist der Wärmeschutznachweis ein behördlich geforderter Pflichtnachweis.

Wann brauche ich einen Wärmeschutznachweis?

Ein Wärmeschutznachweis ist grundsätzlich bei Neubauten erforderlich – für Wohngebäude ebenso wie für Nichtwohngebäude. Darüber hinaus ist er bei wesentlichen Änderungen an Bestandsgebäuden notwendig: Dazu zählen Anbauten, Aufstockungen, Dachgeschossausbauten und umfangreiche Fassadensanierungen, bei denen mehr als 10 % der Bauteilfläche betroffen sind. Auch für die Beantragung von KfW-Effizienzhaus-Förderungen und BAFA-BEG-Mitteln ist der Wärmeschutznachweis als rechnerische Grundlage unverzichtbar – er bildet die Basis für die Bestätigung zum Antrag (BzA), ohne die kein Effizienzhaus-Förderantrag gestellt werden kann.

Wärmeschutznachweis und Baugenehmigung in NRW

In Nordrhein-Westfalen regelt § 68 BauO NRW die Pflicht zur Vorlage bauordnungsrechtlicher Nachweise. Der Wärmeschutznachweis nach GEG gehört zu den prüfpflichtigen Standsicherheits- und Wärmeschutznachweisen, die spätestens mit dem Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden müssen. In Mönchengladbach ist das die Untere Bauaufsichtsbehörde. Planungsbüro Bless erstellt den Nachweis in einem Format, das die Anforderungen der nordrhein-westfälischen Bauaufsicht erfüllt und direkt als Anlage zum Bauantrag verwendet werden kann – rechtssicher und ohne Nachbesserungsbedarf.

Ablauf des Wärmeschutznachweises

Der Aufwand richtet sich nach Gebäudegröße und Komplexität – sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an. Der Ablauf bei Planungsbüro Bless: Zunächst werden alle Planungsunterlagen übermittelt (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Bauteilaufbauten). Wir erstellen daraus die vollständige Energiebilanz, prüft die GEG-Konformität und erstellt die prüffähige Dokumentation. Nach Freigabe durch den Auftraggeber wird der Nachweis dem Architekten oder direkt der Baubehörde zur Verfügung gestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5–10 Werktage nach Eingang aller vollständigen Unterlagen.

CB
Christopher Bless
Gebäudeenergieberater (HWK) · Eingetragener Energieeffizienz-Experte (dena) · Über mich

Häufige Fragen

Wann brauche ich einen Wärmeschutznachweis?+

Ein Wärmeschutznachweis ist bei Neubauten und wesentlichen Änderungen an Bestandsgebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Er ist Teil des Baugenehmigungsverfahrens und wird auch für viele Förderprogramme benötigt.

Was kostet ein Wärmeschutznachweis?+

Der Aufwand hängt von Gebäudegröße und Komplexität des Bauvorhabens ab. Sprechen Sie uns an – in einer kostenlosen Erstberatung klären wir den Umfang und erstellen ein individuelles Angebot.

Was ist der Unterschied zwischen Wärmeschutznachweis und Energieausweis?+

Der Wärmeschutznachweis ist ein Pflichtdokument für die Baugenehmigung und belegt die Einhaltung der GEG-Anforderungen. Der Energieausweis ist ein Informationsdokument für Käufer und Mieter.

Welche Gebäudeklassen decken Sie ab?+

Wir erstellen Wärmeschutznachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 (bis zu zwei Vollgeschosse).

Planungsbüro Bless · Mönchengladbach

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