§ 68 BauO NRW

Wärmeschutznachweis nach GEG

Rechtssicherer Pflichtnachweis für Baugenehmigung und Förderanträge

Der Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist bei jedem Neubau und bei wesentlichen Änderungen am Bestand gesetzlich vorgeschrieben. Er belegt gegenüber der Baubehörde, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten werden – und ist zugleich Grundlage für zahlreiche Förderanträge.

GEG-konform und rechtssicher

Leistungsumfang

  • Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs (GEG § 15 / § 48)
  • Nachweis der Mindest-Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte)
  • Sommerlicher Wärmeschutz nach GEG § 14
  • Prüffähige Dokumentation für die Baubehörde
  • Grundlage für KfW/BAFA-Förderanträge

Häufige Fragen

Wann brauche ich einen Wärmeschutznachweis?+

Ein Wärmeschutznachweis ist bei Neubauten und wesentlichen Änderungen an Bestandsgebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Er ist Teil des Baugenehmigungsverfahrens und wird auch für viele Förderprogramme benötigt.

Was kostet ein Wärmeschutznachweis?+

Je nach Gebäudegröße und Komplexität liegen die Kosten für ein Einfamilienhaus zwischen 400 und 900 €.

Was ist der Unterschied zwischen Wärmeschutznachweis und Energieausweis?+

Der Wärmeschutznachweis ist ein Pflichtdokument für die Baugenehmigung und belegt die Einhaltung der GEG-Anforderungen. Der Energieausweis ist ein Informationsdokument für Käufer und Mieter.

Welche Gebäudeklassen decken Sie ab?+

Wir erstellen Wärmeschutznachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 (bis zu zwei Vollgeschosse).

Planungsbüro Bless · Mönchengladbach

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